Wissenswertes

häufig gestellte Fragen - FAQ

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine (Rechts-)Verkehrsteuer und erfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken. Die Steuerschuld entsteht bereits mit dem Zustandekommen des Verpflichtungsgeschäfts (z.B. der Kaufvertrag). Auf die Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch kommt es nicht an. Grundsätzlich fällt bei einem Erwerb ein 3,5% iger Steuersatz an.

Rundum den Kauf einer Immobilie entstehen Kosten – die sogenannten Nebenkosten. Eine Fausformel besagt ca. 13% der Kaufsumme der Liegenschaft. Dies gilt nur als Anhaltspunkt.

Maklerprovision: gültig ab 1. Juli 2023

Wenn ein Mietvertrag über eine Wohnung zustande kommt, wer zahlt dann die Maklerprovision? Bisher waren das meistens die Mieter:innen. Das neue Bestellerprinzip besagt, dass Makler:innen die Provision nur von demjenigen verlangen dürfen, der sie zuerst mit der Vermittlung des Mietvertrages beauftragt hat. Deshalb spricht man auch vom „Erstauftraggeber-Prinzip“.

Das heißt: Wer den Makler:innen zuerst beauftragt, zahlt.

Grundsätzlich ja. Einige Schritte sind jedoch zu beachten. Gerne können wir in einem persönlichem Gespräch die Thematik besprechen. 

Vorteile sind:

  • Sorglospaket
  • keine lästigen Besichtigungen
  • unzählige Telefonate fallen weg
  • keine Termine vereinbaren müssen

Allerdings entcheiden müssen Sie! 

  • passt mir der Käufer
  • ist der Preis angemessen
  • passt der Mieter zu mir

Im Energieausweis wird die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes, einer Wohnung dargestellt.

prüfe wer sich bindet!

  • hinterfragen warum ist es so günstig
  • Sanierungsbedarf erheben
  • Belastungen prüfen (Wohnrecht, Servitute…)
  • gibt es ein Bauvorhaben in der Umgebung
  • Immissionen
  • etc

Sie ist die häufigste Bewertungsvariante. Sie erfolgt im Vergleichswertverfahren mit kürzlich verkauften Immobilien in gleicher Lage, Zustand mit seinen Zu- und Abschlägen.